Informationen zum EU-Heimtierausweis Seit 1. Oktober 2004 ist für Reisen innerhalb und außerhalb der EU der amtliche EU-Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen unbedingt erforderlich. Für die Ausstellung des Ausweises müssen zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sein: Erstens müssen Hunde, Katzen und Frettchen eindeutig gekennzeichnet sein, bevorzugt durch einen Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785). Auch einwandfrei lesbare Tätowierungen sind innerhalb der Auslauffrist (bis Ende 2011) noch zulässig. Zweitens ist eine gültige Tollwutimpfung zwingend vorgeschrieben. In den EU-Heimtierausweis können auch alle anderen Impfungen eingetragen werden, er ersetzt daher ab sofort Ihren alten Impfpass.
Gültigkeit der Tollwutimpfung Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft wurde, es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens 1 internationalen Antigeneinheit (WHO Norm) hat, das Tier danach regelmäßig gemäß den Empfehlungen des Herstellers einer Auffrischungsimpfung unterzogen wird. |